• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine Zuschuss Bewilligung Personal- und Sachkosten für zusätzliche Beratungen und Begleitungen

Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine Zuschuss Bewilligung Personal- und Sachkosten für zusätzliche Beratungen und Begleitungen

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.

Beschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben) aufgrund des § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) und nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

Gegenstand der Förderung sind die von anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 BtOG wahrzunehmenden Aufgaben. Antragsberechtigt sind die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine.

Online-Dienst

Antrag auf Zusatzförderung der anerkannten Betreuungsvereine

ID: L100040_535582236

Beschreibung

Das Land gewährt anerkannten Betreuungsvereinen Zuwendungen für ehrenamtliche Betreuungen, die in Niedersachsen auf Vorschlag oder Vermittlung des Betreuungsvereins einer ehrenamtlichen Betreuerin oder einem ehrenamtlichen Betreuer übertragen wurden, sowie für die Durchführung von individuellen Beratungen über die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und Informationsveranstaltungen.

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Version

Technisch erstellt am 29.01.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Landesbetreuungsstelle
bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1,
26135 Oldenburg

 OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

Ansprechpartner

Für Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann bis zum 30. Juni des dem Bewilligungsjahr folgenden Jahres an die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg gestellt werden. Berechnungsgrundlage sind hierbei die im vorhergehenden Jahr durchgeführten Beratungen.

Voraussetzungen

Betreuungsvereine haben für die Förderung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Sitz und der Tätigkeitsbereich des Betreuungsvereins sind in Niedersachsen.
  • Der Antragsteller muss seinen Wirkungskreis mit den örtlichen Betreuungsbehörden abstimmen; es können mehrere Betreuungsvereine in einem Wirkungskreis nebeneinander gefördert werden.
  • Der Antragsteller muss eine fachlich qualifizierte Erfüllung der Aufgaben nach § 15 BtOG durch die Ausstattung mit mindestens einer hauptberuflich als Voll- oder Teilzeitkraft angestellten Leitung sowie weiteren hauptberuflich voll- oder teilzeitbeschäftigten und/oder ehrenamtlich beschäftigten geeigneten Fachkräften gewährleisten.
  • Der Antragsteller muss andere Einnahmequellen ausschöpfen, insbesondere die Erhebung der nach § 1875 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 7 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) zulässigen Ansprüche, dies gilt auch für den Fall einer finanziellen Förderung durch die örtlich zuständige Betreuungsstelle.

Die Höhe des Zuschusses für die Wahrnehmung von individuellen Beratungen beträgt derzeit bis zu 5.600,00 € im Jahr und ist gestaffelt nach der Anzahl der Beratungen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein ausgekehrt.

Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.

Fristen

Der Antrag ist bis zum 30. Juni für das Kalenderjahr an die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg zu richten

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 23.10.2023

Version

Technisch erstellt am 23.10.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Richtlinie, Betreuung, Förderung, Betreuungsverein, Querschnittsarbeit, Beratung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024