Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende BewilligungOnline erledigen

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Online-Dienst

    Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    ID: L100040_528554230

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Sozialbehörde oder das Integrations- oder Inklusionsamt.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
      Linie:
      • Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05121 304-611

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden

    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden

    • Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)

    • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen

    • Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung

    Voraussetzungen

    Die Person, für Sie die Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bzw. in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.

    Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert bzw. gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.

    Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.

    Fristen

    Fristen stehen bei den zu stellenden Anträgen nicht. Bei dem nur in Niedersachsen gültigen Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse" muss der Antrag spätestens nach zwölf Monaten nach dem die Einstellung erfolgt ist beim Integrationsamt gestellt sein.

    Bearbeitungsdauer

    Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist festgesetzt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgt die Bescheiderteilung in der Regel spätestens nach 6-8 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Erhalt Arbeitsplatz, Schaffung Ausbildungsplatz, Gleichstellung, Technische Arbeitshilfen, Beantragung von Leistungen, Schaffung Arbeitsplatz, Leistungen für Schwerbehinderte, Menschen mit Behinderung, Geldleistungen, Sicherung Arbeitsplatz, Förderung, Teilhabe am Arbeitsleben, Arbeitsplatzausstattung, Hilfe und Förderung, Leistungen an Arbeitgebende, schwerbehinderte Menschen, Arbeitsassistenz, Leistungen Inklusionsamt, Berufsförderung, Eingliederung, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Erhalt Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Zuschüsse, Hilfe für Menschen, Sicherung Ausbildungsplatz, Leistungen Integrationsamt, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Inklusion, Schwerbehinderung, Leistungen für Arbeitgebende, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Finanzielle Zuschüsse, Arbeitsförderung, Behinderungsgerechte Einrichtung, Begleitende Hilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de