Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Beschreibung
Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Online-Dienst
Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig ist die Sozialbehörde oder das Integrations- oder Inklusionsamt.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
Linie:- Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
-
Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden
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Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden
-
Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)
-
Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen
-
Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung
Voraussetzungen
Die Person, für Sie die Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bzw. in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.
Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert bzw. gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Es erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.
Fristen
Fristen stehen bei den zu stellenden Anträgen nicht. Bei dem nur in Niedersachsen gültigen Arbeitsmarktprogramm "Arbeit ohne Hindernisse" muss der Antrag spätestens nach zwölf Monaten nach dem die Einstellung erfolgt ist beim Integrationsamt gestellt sein.
Bearbeitungsdauer
Es ist keine gesetzliche Bearbeitungsfrist festgesetzt. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen erfolgt die Bescheiderteilung in der Regel spätestens nach 6-8 Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.08.2023
Stichwörter
Inklusion, Schaffung Ausbildungsplatz, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehinderung, Finanzielle Zuschüsse, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Zuschüsse, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Eingliederung, Arbeitsförderung, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Hilfe und Förderung, Begleitende Hilfe, Erhalt Ausbildungsplatz, Leistungen für Arbeitgebende, Technische Arbeitshilfen, Gleichstellung, Arbeitsassistenz, Förderung, Schaffung Arbeitsplatz, Sicherung Ausbildungsplatz, Sicherung Arbeitsplatz, Leistungen für Schwerbehinderte, Beantragung von Leistungen, Leistungen an Arbeitgebende, Erhalt Arbeitsplatz, Geldleistungen, Hilfe für Menschen, Leistungen Integrationsamt, Arbeitsplatzausstattung, Berufsförderung, Behinderungsgerechte Einrichtung, Leistungen Inklusionsamt, Teilhabe am Arbeitsleben, Menschen mit Behinderung, Behinderungsgerechte Beschäftigung