Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Online-Dienst

    Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber

    ID: L100040_528554230

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

    Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

    Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.

    • Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
    • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
    • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 - 12 Wochen
    Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Leistungen an Arbeitgebende, Leistungen für Schwerbehinderte, Arbeitsförderung, Gleichstellung, Erhalt Ausbildungsplatz, Leistungen für Arbeitgebende, Berufsförderung, Sicherung Arbeitsplatz, Inklusion, Eingliederung, Leistungen Inklusionsamt, Schwerbehinderung, Arbeitsplatzausstattung, Sicherung Ausbildungsplatz, Beantragung von Leistungen, Geldleistungen, Menschen mit Behinderung, Hilfe für Menschen, Technische Arbeitshilfen, Behinderungsgerechte Einrichtung, Zuschüsse, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, schwerbehinderte Menschen, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Hilfe und Förderung, Schaffung Ausbildungsplatz, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Schaffung Arbeitsplatz, Arbeitsassistenz, Begleitende Hilfe, Förderung, Leistungen Integrationsamt, Teilhabe am Arbeitsleben, Erhalt Arbeitsplatz, Finanzielle Zuschüsse, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)