Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

    Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Beschreibung

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

    Hinweise für Delmenhorst: Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

    Beschreibung

    Der Pflegekinderdienst ist für Voll- und Kurzzeitpflegen gem. § 33 des 8. Sozialgesetzbuches zuständig. Es werden Kinder in entsprechende Pflegefamilien vermittelt, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können.

    Grund für die Unterbringung ist die Feststellung eines intensiven erzieherischen Hilfebedarfs der Kindeseltern, welcher nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsmaßnahmen bearbeitet werden kann.

    Angebote und Aufgaben:

    • Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit
    • Überprüfung, Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche und -seminare
    • Vermittlung und Auswahl der geeigneten Pflegefamilie für ein zu vermittelndes Kind
    • Anbahnung der Kontakte zwischen Pflegekind zu den Pflegefamilien bis zur Aufnahme des Kindes
    • Organisation und Begleitung der Aufnahme des Pflegekindes in der Pflegefamilie
    • Regelmäßige Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien
    • Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen für die Pflegeeltern
    • Regelmäßige Überprüfung des Hilfeverlaufs und ggf. -veränderung in Hilfeplangesprächen
    • Unter Berücksichtigung des Kinder- und Elternrechts: Planung und Begleitung von Kontakten der Pflegekinder zu ihren Herkunftsfamilien

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

    Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst "PflegekinderwesenDigital" mit dem Formular "Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen" stellen.

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Beitragsübernahme, Pflegepersonen, Unfallversicherung, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de