Stadtverwaltung Delmenhorst - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle
Beschreibung
Der Pflegekinderdienst ist für Voll- und Kurzzeitpflegen gem. § 33 des 8. Sozialgesetzbuches zuständig. Es werden Kinder in entsprechende Pflegefamilien vermittelt, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können.
Grund für die Unterbringung ist die Feststellung eines intensiven erzieherischen Hilfebedarfs der Kindeseltern, welcher nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsmaßnahmen bearbeitet werden kann.
Angebote und Aufgaben:
- Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit
- Überprüfung, Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche und -seminare
- Vermittlung und Auswahl der geeigneten Pflegefamilie für ein zu vermittelndes Kind
- Anbahnung der Kontakte zwischen Pflegekind zu den Pflegefamilien bis zur Aufnahme des Kindes
- Organisation und Begleitung der Aufnahme des Pflegekindes in der Pflegefamilie
- Regelmäßige Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien
- Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen für die Pflegeeltern
- Regelmäßige Überprüfung des Hilfeverlaufs und ggf. -veränderung in Hilfeplangesprächen
- Unter Berücksichtigung des Kinder- und Elternrechts: Planung und Begleitung von Kontakten der Pflegekinder zu ihren Herkunftsfamilien
Internet
Zuständigkeit für
Delmenhorst
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen