Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

    Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

    Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

    Beschreibung

    Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

    Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

    Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem "Leaving-Care-Prozess". Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

    Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

    Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

    Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

    Hinweise für Delmenhorst: Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugenamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle

    Beschreibung

    Der Pflegekinderdienst ist für Voll- und Kurzzeitpflegen gem. § 33 des 8. Sozialgesetzbuches zuständig. Es werden Kinder in entsprechende Pflegefamilien vermittelt, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können.

    Grund für die Unterbringung ist die Feststellung eines intensiven erzieherischen Hilfebedarfs der Kindeseltern, welcher nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsmaßnahmen bearbeitet werden kann.

    Angebote und Aufgaben:

    • Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit
    • Überprüfung, Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche und -seminare
    • Vermittlung und Auswahl der geeigneten Pflegefamilie für ein zu vermittelndes Kind
    • Anbahnung der Kontakte zwischen Pflegekind zu den Pflegefamilien bis zur Aufnahme des Kindes
    • Organisation und Begleitung der Aufnahme des Pflegekindes in der Pflegefamilie
    • Regelmäßige Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien
    • Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen für die Pflegeeltern
    • Regelmäßige Überprüfung des Hilfeverlaufs und ggf. -veränderung in Hilfeplangesprächen
    • Unter Berücksichtigung des Kinder- und Elternrechts: Planung und Begleitung von Kontakten der Pflegekinder zu ihren Herkunftsfamilien

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind, Pflegepersonen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de