Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in sonpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Beschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.
In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.
Hinweise für Friesland: Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Im Bereich der sonderpädagogischen Vollzeitpflege wird je nach Bedarf eine berufliche Qualifikation im pädagogischen Bereich und/ oder ggf. medizinisch-pflegerischen Bereich vorausgesetzt. Zielgruppe der sonderpädagogischen Vollzeitpflege sind Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Beeinträchtigungen.
Pflegestellen, die ein Kind betreuen, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sonderpädagogisch eingestuft ist, erhalten ein Pflegegeld wie unter 1.1, wobei der Anteil der Kosten der Erziehung vervierfacht wird (sh. auch Anlage 1, Nummer 3) und die materiellen Kosten um 20% erhöht werden.
Die sonderpädagogische Vollzeitpflege kann mit einem verdreifachten Erziehungsanteil und um 20% erhöhten materiellen Kosten in besonders begründeten Einzelfällen gewährt wer-den, wenn die Pflegestelle die persönliche Qualifikationsanforderung einer sozialpädagogischen, nicht aber die einer sonderpädagogischen Vollzeitpflegestelle erfüllt, und ein Kind betreut wird, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sonderpädagogisch eingestuft ist (sh. auch Anlage 1, Nummer 3).
Im Bereich der sonderpädagogischen Vollzeitpflege wird je nach Bedarf eine berufliche Qualifikation im pädagogischen Bereich und/ oder ggf. medizinisch-pflegerischen Bereich vorausgesetzt. Zielgruppe der sonderpädagogischen Vollzeitpflege sind Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Beeinträchtigungen.
Pflegestellen, die ein Kind betreuen, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sonderpädagogisch eingestuft ist, erhalten ein Pflegegeld wie unter 1.1, wobei der Anteil der Kosten der Erziehung vervierfacht wird (sh. auch Anlage 1, Nummer 3) und die materiellen Kosten um 20% erhöht werden.
Die sonderpädagogische Vollzeitpflege kann mit einem verdreifachten Erziehungsanteil und um 20% erhöhten materiellen Kosten in besonders begründeten Einzelfällen gewährt wer-den, wenn die Pflegestelle die persönliche Qualifikationsanforderung einer sozialpädagogischen, nicht aber die einer sonderpädagogischen Vollzeitpflegestelle erfüllt, und ein Kind betreut wird, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sonderpädagogisch eingestuft ist (sh. auch Anlage 1, Nummer 3).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Hartwig
Frau Hülts
Frau Schweitzer
Frau Lücking
Frau Neuburger-Kretz
Frau Ratzke
Frau Wilhelm
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegekind, Pflegeeltern