Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in sonpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Beschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.
In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.
Hinweise für Delmenhorst: Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Zuständigkeit
An das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle
Beschreibung
Der Pflegekinderdienst ist für Voll- und Kurzzeitpflegen gem. § 33 des 8. Sozialgesetzbuches zuständig. Es werden Kinder in entsprechende Pflegefamilien vermittelt, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können.
Grund für die Unterbringung ist die Feststellung eines intensiven erzieherischen Hilfebedarfs der Kindeseltern, welcher nicht durch ambulante oder teilstationäre Hilfsmaßnahmen bearbeitet werden kann.
Angebote und Aufgaben:
- Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit
- Überprüfung, Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch Vorbereitungsgespräche und -seminare
- Vermittlung und Auswahl der geeigneten Pflegefamilie für ein zu vermittelndes Kind
- Anbahnung der Kontakte zwischen Pflegekind zu den Pflegefamilien bis zur Aufnahme des Kindes
- Organisation und Begleitung der Aufnahme des Pflegekindes in der Pflegefamilie
- Regelmäßige Beratung und Unterstützung der Pflegefamilien
- Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen für die Pflegeeltern
- Regelmäßige Überprüfung des Hilfeverlaufs und ggf. -veränderung in Hilfeplangesprächen
- Unter Berücksichtigung des Kinder- und Elternrechts: Planung und Begleitung von Kontakten der Pflegekinder zu ihren Herkunftsfamilien
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 09.08.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind