• Neuschoo (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Beschreibung

Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.

Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Informationen"

Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.

Online-Dienst

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Version

Technisch erstellt am 30.05.2024

Technisch geändert am 08.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 11

26409 Wittmund

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr; Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04462 86-1235

Fax: 04462 86-1604

E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 13.10.2023

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt.

Voraussetzungen

Sie haben Waffen geerbt.

Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Kosten

Gebühr ab 15,00 EUR bis 35,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person

die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)

die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 17.08.2023

Version

Technisch erstellt am 05.09.2023

Technisch geändert am 05.09.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024