Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

    Waffenschein bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen

    Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag) beantragen

    ID: L100040_547331202

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Delmenhorster Straße 6

    27793 Wildeshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04431 85-0

    Fax: 04431 85-200

    E-Mail: ordnungsamt@oldenburg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

    Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Kosten

    Gebühr 65.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person

    die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)

    die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English