Pass für Geringverdiener Erteilung

    Pass für Geringverdiener beantragen

    Mit geringem Einkommen können Sie gegebenenfalls den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien, Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Motto „Runter vom Sofa – hinein in das städtische Leben“ erleichtert der Oldenburg-Pass einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen durch teilweise erhebliche Rabatte den Zugang zu Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dies kann zum Beispiel eine Weiterbildung sein, der Besuch kultureller Veranstaltungen, von Theatern und Museen, Bibliotheken und Musikschulen, Rabatte in Geschäften oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

    Aktuelles

    Die Oldenburger Tafel kann derzeit keine neuen Kunden aufnehmen.
    Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Oldenburger Tafel auf die Warteliste setzen zu lassen.

    Schwimmkurse: Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die einen Schwimmkurs vom OLantis, dem BTB oder dem TUS Bloherfelde besuchen, kann bei regelmäßiger Teilnahme (80 Prozent der Kursstunden) einen Betrag von 60 Euro erstattet werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn eine Teilnahmebescheinigung im Fundbüro des Bürgerbüros Mitte vorgelegt wird. Es werden maximal zwei Schwimmkurse pro Person erstattet.

    Bildungsgutscheine: Auch in diesem Jahr werden wieder Bildungsgutscheine im Wert von bis zu 200 Euro pro Person ausgegeben. Diese können für Kurse bei folgenden Bildungseinrichtungen eingelöst werden:

    • Evangelisches Zentrum für Bildung in der Pflege, Artillerieweg 37, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 74163
    • Evangelische Erwachsenenbildung Oldenburg, Peterstraße 38, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 925620
    • Evangelische Familienbildungsstätte, Gorch-Fock-Straße 5 a, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 48065690
    • IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle, Klävemannstraße 16, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 92058210
    • Johanniter-Unfall-Hilfe, Ammerländer Heerstraße 260, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 971900
    • Katholische Erwachsenenbildung, Peterstraße 6, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 35071571
    • Stiftung Hospizdienst, Haareneschstraße 62, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 7703460
    • Volkshochschule Oldenburg, Karlstraße 25, 26123 Oldenburg, Telefon 0441 9239150
    • Werkschule Oldenburg, Rosenstraße 41, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 9990840

    Gegen Vorlage der Anmeldebestätigung gibt es dann im Fundbüro die jeweiligen Bildungsgutscheine. Solange der Vorrat reicht.

    Gutschein Sport und Kultur: Bei der Beantragung des Oldenburg-Passes gibt es zwei Gutscheine pro Person im Wert von je 10 Euro. Diese können bei den teilnehmenden Einrichtungen und Vereinen auf der Rückseite des Gutscheines eingelöst werden. Solange der Vorrat reicht.

    Freibadsaison im OLantis: Während der Freibadsaison im OLantis kann jeden Tag umsonst gebadet werden. Solange der Vorrat reicht.

    Unter dem Reiter Dokumente finden Sie eine aktuelle Liste mit den Ermäßigungen.



    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Motto "Runter vom Sofa - hinein in das städtische Leben" erleichtert der Oldenburg-Pass einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen durch teilweise erhebliche Rabatte den Zugang zu Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dies kann zum Beispiel eine Weiterbildung sein, der Besuch kultureller Veranstaltungen, von Theatern und Museen, Bibliotheken und Musikschulen, Rabatte in Geschäften oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

    Aktuelles

    Die Oldenburger Tafel kann derzeit keine neuen Kunden aufnehmen.
    Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Oldenburger Tafel auf die Warteliste setzen zu lassen.

    Schwimmkurse: Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die einen Schwimmkurs vom OLantis, dem BTB oder dem TUS Bloherfelde besuchen, kann bei regelmäßiger Teilnahme (80 Prozent der Kursstunden) einen Betrag von 60 Euro erstattet werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn eine Teilnahmebescheinigung im Fundbüro des Bürgerbüros Mitte vorgelegt wird. Es werden maximal zwei Schwimmkurse pro Person erstattet.

    Bildungsgutscheine: Auch in diesem Jahr werden wieder Bildungsgutscheine im Wert von bis zu 200 Euro pro Person ausgegeben. Diese können für Kurse bei folgenden Bildungseinrichtungen eingelöst werden:

    • Evangelisches Zentrum für Bildung in der Pflege, Artillerieweg 37, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 74163
    • Evangelische Erwachsenenbildung Oldenburg, Peterstraße 38, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 925620
    • Evangelische Familienbildungsstätte, Gorch-Fock-Straße 5 a, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 48065690
    • IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle, Klävemannstraße 16, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 92058210
    • Johanniter-Unfall-Hilfe, Ammerländer Heerstraße 260, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 971900
    • Katholische Erwachsenenbildung, Peterstraße 6, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 35071571
    • Stiftung Hospizdienst, Haareneschstraße 62, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 7703460
    • Volkshochschule Oldenburg, Karlstraße 25, 26123 Oldenburg, Telefon 0441 9239150
    • Werkschule Oldenburg, Rosenstraße 41, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 9990840

    Gegen Vorlage der Anmeldebestätigung gibt es dann im Fundbüro die jeweiligen Bildungsgutscheine. Solange der Vorrat reicht.

    Gutschein Sport und Kultur: Bei der Beantragung des Oldenburg-Passes gibt es zwei Gutscheine pro Person im Wert von je 10 Euro. Diese können bei den teilnehmenden Einrichtungen und Vereinen auf der Rückseite des Gutscheines eingelöst werden. Solange der Vorrat reicht.

    Freibadsaison im OLantis: Während der Freibadsaison im OLantis kann jeden Tag umsonst gebadet werden. Solange der Vorrat reicht.

    Unter dem Reiter Dokumente finden Sie eine aktuelle Liste mit den Ermäßigungen.



    Online-Dienst

    Oldenburg Pass online beantragen

    ID: L100040_534836561

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Visa Karte
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    an Ihr Sozialamt oder Ihre Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Oldenburg-Passes ist nur dienstags und donnerstags während der Öffnungszeiten möglich.

    Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Oldenburg-Passes ist nur dienstags und donnerstags während der Öffnungszeiten möglich.

    Ansprechpartner

    Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr, ab 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: fundbuero@stadt-oldenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oder Wohngeld

    Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    • Aktueller Leistungsbescheid

    • Personalausweis oder Reisepass

    Bei einer schriftlichen Beantragung wird folgendes benötigt (Kopien sind ausreichend):

    • ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten als Scan oder Lichtbild (siehe Formulare)

    • Scan oder Lichtbild des gültigen Bescheides für Wohngeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (alle Seiten)

    • Scan oder Lichtbild des Personalausweises

    • Aktueller Leistungsbescheid

    • Personalausweis oder Reisepass

    Bei einer schriftlichen Beantragung wird folgendes benötigt (Kopien sind ausreichend):

    • ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten als Scan oder Lichtbild (siehe Formulare)

    • Scan oder Lichtbild des gültigen Bescheides für Wohngeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (alle Seiten)

    • Scan oder Lichtbild des Personalausweises

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    weitere Voraussetzung:

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt.
    • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können den Oldenburg-Pass erhalten.

    Der Antragstellende muss seinen Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Oldenburg haben.

    Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld, Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können den Oldenburg-Pass erhalten.

    Der Antragstellende muss seinen Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Oldenburg haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    die jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
    • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
    • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
    • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

    • vorrangig online über das Formular auf dieser Seite
    • schriftlich
      • per Post
      • oder als Einwurf in unseren Hausbriefkasten oder
    • persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person mit formloser Vollmacht). 
      • Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Oldenburg-Passes ist nur dienstags und donnerstags während der Öffnungszeiten möglich.

    Hinweis: Bei Online oder schriftlicher Beantragung wird der Oldenburg-Pass per Post zugeschickt, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

    Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

    • vorrangig online über das Formular auf dieser Seite
    • schriftlich
      • per Post
      • oder als Einwurf in unseren Hausbriefkasten oder
    • persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person mit formloser Vollmacht).
      • Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung des Oldenburg-Passes ist nur dienstags und donnerstags während der Öffnungszeiten möglich.

    Hinweis: Bei Online oder schriftlicher Beantragung wird der Oldenburg-Pass per Post zugeschickt, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

    Fristen

    Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Der Oldenburg-Pass ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.

    Die Gutscheine sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden, gültig.

    Der Oldenburg-Pass ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.

    Die Gutscheine sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden, gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Der Oldenburg-Pass wird bei Beantragung vor Ort direkt ausgehändigt (Dauer circa 15 Minuten).

    Schriftlich und online gestellte Anträge werden innerhalb von einer Woche bearbeitet.

    Der Oldenburg-Pass wird bei Beantragung vor Ort direkt ausgehändigt (Dauer circa 15 Minuten).

    Schriftlich und online gestellte Anträge werden innerhalb von einer Woche bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    • 5 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres
    • 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

    Die Gebühren des Bürgerbüros Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    • 5 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres
    • 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

    Die Gebühren des Bürgerbüros Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliches Erscheinen ist notwendig.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kann der Oldenburg-Pass nur durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden.

    Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kann der Oldenburg-Pass nur durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Oldenburg-Pass (Pass für Geringverdiener beantragen)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vergünstigung, Familienpass, Vergünstigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)