Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt der/des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Beschreibung
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Frau Janßen
Frau Jaufmann
Frau Willms
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.
Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.
Hinweise für Friesland: Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern
Die zusätzlichen Beträge für die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung je nach Form der Vollzeitpflege werden automatisch mit dem Pflegegeld ausgezahlt.
Die zusätzlichen Beträge für die materiellen Aufwendungen und die Kosten der Erziehung je nach Form der Vollzeitpflege werden automatisch mit dem Pflegegeld ausgezahlt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegekind, Unterhalt, Pflegeverhältnis, Pflegepersonen, Leistungen