Heilpädagogische Vollzeitpflege gewähren Begleitung

    Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

    Kinder und Jugendliche in heilpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.

    Beschreibung

    Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von wichtig.

    In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.

    Hinweise für Friesland: Sozialpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

    Allgemeine Informationen

    Die sozialpädagogische Vollzeitpflege wird von persönlich qualifizierten und/ oder fachlich ausgewiesenen Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften durchgeführt. Sie er-streckt sich auf die Versorgung, Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und/ oder Verhaltensauffälligkeiten.


    Pflegestellen, die ein Kind betreuen, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sozialpädagogisch eingestuft ist, erhalten ein Pflegegeld wie unter 1.1, wobei der Anteil der Kosten der Erziehung verdoppelt wird (sh. auch Anlage 1, Nummer 2) und die materiellen Kosten um 10% erhöht werden.



    Allgemeine Informationen

    Die sozialpädagogische Vollzeitpflege wird von persönlich qualifizierten und/ oder fachlich ausgewiesenen Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften durchgeführt. Sie er-streckt sich auf die Versorgung, Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und/ oder Verhaltensauffälligkeiten.


    Pflegestellen, die ein Kind betreuen, dessen Bedarf entsprechend Punkt 2.4. als sozialpädagogisch eingestuft ist, erhalten ein Pflegegeld wie unter 1.1, wobei der Anteil der Kosten der Erziehung verdoppelt wird (sh. auch Anlage 1, Nummer 2) und die materiellen Kosten um 10% erhöht werden.



    Online-Dienst

    Kontaktformular Pflegekinderdienst

    ID: L100040_485784895

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7700

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Frau Renken Stellvertretung: Herr Ernst

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beratung, Pflegeeltern, Jugendamt, Selbsthilfe, Entwicklungsverzögerung, Streit, Hilfeplan, Therapie, Erziehungsbeistand, Probleme, Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsberatung, Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegepersonen, Erziehungshilfe, Pädagogik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)