Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.
Beschreibung
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.
Hinweise für Friesland: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Die in der Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege genannten Beihilfen und Zuschüsse werden unter den dort genannten Voraussetzungen gewährt.
Für zu beantragende Beihilfen und Zuschüsse erfolgt die Antragstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Wirtschaftliche Jugendhilfe holt ggf. notwendige Stellungnahmen der
pädagogischen Fachkräfte ein.
Die in der Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege genannten Beihilfen und Zuschüsse werden unter den dort genannten Voraussetzungen gewährt.
Für zu beantragende Beihilfen und Zuschüsse erfolgt die Antragstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Wirtschaftliche Jugendhilfe holt ggf. notwendige Stellungnahmen der
pädagogischen Fachkräfte ein.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Frau Janßen
Frau Jaufmann
Frau Willms
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,
ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.
Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.
Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023
Stichwörter
Pflegegeld, Pflegeeltern, Beihilfe, Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegepersonen, Leistungen, Erstausstattung