Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes BegleitungOnline erledigen

    Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.

    Beschreibung

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

    Hinweise für Friesland: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Die in der Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege genannten Beihilfen und Zuschüsse werden unter den dort genannten Voraussetzungen gewährt.
    Für zu beantragende Beihilfen und Zuschüsse erfolgt die Antragstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Wirtschaftliche Jugendhilfe holt ggf. notwendige Stellungnahmen der
    pädagogischen Fachkräfte ein.

    Online-Dienst

    Kontaktformular Wirtschaftliche Jugendhilfe

    ID: L100040_536163938

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland - Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 04461 919-7700

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Frau Renken Stellvertretung: Herr Ernst

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

    ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

    Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

    Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag über den Onlinedienst "pflegekinderwesen-digital" mit dem Formular "Formlose Anträge" digital stellen.

    Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Bemerkungen

    Hinweise für Friesland: Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Beihilfe, Pflegekind, Pflegeverhältnis, Erstausstattung, Pflegegeld, Pflegeeltern, Leistungen, Pflegepersonen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de