Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.

    Beschreibung

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Jugendamt - Soziale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Weihrauch, Simon)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

    ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

    Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

    Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.

    Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflegegeld, Pflegeeltern, Beihilfe, Pflegeverhältnis, Pflegekind, Pflegepersonen, Leistungen, Erstausstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)