Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Jugendamt - Soziale Dienste
Adresse
Postanschrift
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Zuständigkeit für
Wolfsburg
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühe Hilfen Angebot
- Frühförderung behinderter Kinder
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Heimbetreuung
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Jugendberatung
- Kinder- und Jugendschutz
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Schulpflicht
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen