Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

    Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

    Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.

    Beschreibung

    Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

    Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Jugendamt - Soziale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Weihrauch, Simon)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Altersvorsorge, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)