Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Beschreibung
Pflegepersonen haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegepersonen erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 04461 919-0
Fax: 04461 919-7700
Kontaktperson
Hartwig
Frau Hülts
Frau Schweitzer
Frau Lücking
Frau Neuburger-Kretz
Frau Ratzke
Frau Wilhelm
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 27.06.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegekind, Pflegeeltern