Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Insa Müller
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 132
    insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2441

    Claudia Zimny
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestr 1 a, Zimmer 132
    claudia.zimny[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-3324

    Insa Müller
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestraße 1 a, Zimmer 132
    insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-2441

    Claudia Zimny
    Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
    Bereich Bauverwaltung
    Industriestr 1 a, Zimmer 132
    claudia.zimny[at]stadt-oldenburg.de
    Tel.: 0441 235-3324

    Ansprechpartner

    Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 a

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3440

    E-Mail: bauordnung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Dieser Fachdienst entscheidet auf Antrag über Bauvorhaben im Stadtgebiet und wacht über die Einhaltung der zahlreichen und teilweise recht komplizierten Vorschriften und Auflagen des Baurechts. Nicht nur Neubauten, auch Umbauvorhaben, das Anbringen von Reklametafeln oder Nutzungsänderungen können einer Genehmigung von hier bedürfen. Um alle Fragen des Denkmalschutzes kümmert sich dieser Fachdienst als Untere Denkmalschutzbehörde. Er führt eine Liste sämtlicher denkmalgeschützter Objekte. Außerdem werden hier zentral die Bauakten aller Gebäude in der Stadt Oldenburg verwaltet. 

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    • formloser schriftlicher Antrag (vorzugsweise per E-Mail)
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel durch Exposé, Notarvertrag, Personalausweis, (Makler-)Vollmacht und so weiter)
    • zudem werden folgende Grundstücksangaben benötigt:
      • Belegenheit
      • Gemarkung
      • Flur
      • Flurstück
    • formloser schriftlicher Antrag (vorzugsweise per E-Mail)
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel durch Exposé, Notarvertrag, Personalausweis, (Makler-)Vollmacht und so weiter)
    • zudem werden folgende Grundstücksangaben benötigt:
      • Belegenheit
      • Gemarkung
      • Flur
      • Flurstück

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht – da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist – nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.

    In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.

    Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht - da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist - nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.

    In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei Baulastauskünften in etwa eine Woche.

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei Baulastauskünften in etwa eine Woche.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    • 30 Euro je Flurstück
    • 30 Euro je Flurstück

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024