Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Weitere Informationen zur Eintragung oder Löschung von Baulasten finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Eintragung oder Löschung von Baulasten finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Insa Müller
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 132
insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2441
Claudia Zimny
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestr 1 a, Zimmer 132
claudia.zimny[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-3324
Insa Müller
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestraße 1 a, Zimmer 132
insa.mueller[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-2441
Claudia Zimny
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Bereich Bauverwaltung
Industriestr 1 a, Zimmer 132
claudia.zimny[at]stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235-3324
Ansprechpartner
Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- formloser schriftlicher Antrag (vorzugsweise per E-Mail)
- Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel durch Exposé, Notarvertrag, Personalausweis, (Makler-)Vollmacht und so weiter)
- zudem werden folgende Grundstücksangaben benötigt:
- Belegenheit
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
- formloser schriftlicher Antrag (vorzugsweise per E-Mail)
- Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel durch Exposé, Notarvertrag, Personalausweis, (Makler-)Vollmacht und so weiter)
- zudem werden folgende Grundstücksangaben benötigt:
- Belegenheit
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht – da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist – nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.
Die Baulastauskünfte können formlos schriftlich per E-Mail beim Ansprechpartner beantragt werden. Neben den Angaben zum Grundstück, für welches die Baulastauskunft beantragt werden soll, bedarf es der Angabe eines Zahlungspflichtigen und einer Begründung zur Antragsberechtigung. Eine Antragsberechtigung besteht - da das Baulastenverzeichnis öffentlich und grundstücksbezogen ist - nicht allein für den jeweiligen Grundstückseigentümer, sondern beispielsweise auch für Kaufinteressen, beauftragte Notare oder angrenzende Nachbarn.
In Ausnahmefällen kann eine Baulastauskunft vor Ort stattfinden (montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr). Dazu bedarf es einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0441 235-2441.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Die Bearbeitungszeit beträgt bei Baulastauskünften in etwa eine Woche.
Die Bearbeitungszeit beträgt bei Baulastauskünften in etwa eine Woche.
Kosten
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- 30 Euro je Flurstück
- 30 Euro je Flurstück
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023
Stichwörter
Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis