Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Hinweise für Delmenhorst: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen (IES:Delmenhorst)
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Bauordnung
Beschreibung
Der Fachdienst Bauordnung ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung der Genehmigungsverfahren entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Bauwillige und Planer in allen Fragen des Baurechtes. Im Beratungsgespräch werden Auskünfte zu Verfahrensfragen sowie Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Es kann auch auf Hindernisse hingewiesen werden, die der Genehmigung eines Vorhabens im Wege stehen. Möglicherweise können auch Lösungsansätze aufgezeigt werden, damit ein Vorhaben verwirklicht werden kann.
Im Internet stehen die Bebauungspläne zur Einsicht bereit.
Informationen zur Datenverarbeitung
Information zu nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken gemäß § 9 Abs. 2 NBauO
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
E-Mail: bauordnung@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992689
Telefon Festnetz: 04221 991651
Fax: 04221 991252
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.
Kosten
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis
Metainformation
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