Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Online-Dienste

    Antrag auf Auskunft / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    ID: L100040_605422379

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich der Eigentümer oder die Eigentümerin verpflichten, auf ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das Grundstück wird durch die Baulast »belastet«. Die Eintragung einer Baulast geschieht in der Regel zugunsten eines anderen Grundstücks – beispielsweise um dort ein Bauvorhaben durchführen zu können oder eine bestimmte Nutzung zu ermöglichen. Dieses Grundstück wird durch die Baulast »begünstigt«. Rechtsgrundlage für Baulasten ist [§ 81 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)](https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3c917903-6230-3f23-aad2-27f74bb7ebd4). Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und wirkt auch gegenüber den Rechtsnachfolgern/-nachfolgerinnen. Baulasten können die Nutzbarkeit und damit den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt werden kann. Auf Antrag kann ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden. Für die Auskunft / das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren je Flurstück an.

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    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2025

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    ID: L100040_513443379

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983

    Fax: 04261 983-2199

    E-Mail: info@lk-row.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2017

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024