Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.
Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.
Online-Dienst
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt
Stadt Winsen: selbst
Stadt Buchholz: selbst
Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt
Stadt Winsen: selbst
Stadt Buchholz: selbst
Ansprechpartner
Baulasten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schlossring 12! Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Do 08:30 bis 16:00 Uhr Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsische Bauordnung
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- 81 (5) NBauO
- 81 (5) NBauO
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.
Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.
Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.
Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.
Fristen
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Keine
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.
Kosten
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hanstedt: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Wichtig: Über das Kontaktformular können Sie keinen Antrag auf Baulastenauskunft stellen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Online Dienstleistung des Serviceportal des Landkreises. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Das Kontaktformular ist ausschließlich für Fragen zu der Dienstleistung vorgesehen.
Wichtig: Über das Kontaktformular können Sie keinen Antrag auf Baulastenauskunft stellen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Online Dienstleistung des Serviceportal des Landkreises. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Das Kontaktformular ist ausschließlich für Fragen zu der Dienstleistung vorgesehen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis
Metainformation
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