Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

    Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.

    Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.



    Allgemeine Informationen

    Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

    Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.

    Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.



    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    ID: L100040_548253207

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt

    Stadt Winsen: selbst

    Stadt Buchholz: selbst

    Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt

    Stadt Winsen: selbst

    Stadt Buchholz: selbst

    Ansprechpartner

    Für Buchholz in der Nordheide wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    • 81 (5) NBauO
    • 81 (5) NBauO

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.

    Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.

    Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.

    Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.

    Fristen

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Keine

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wichtig: Über das Kontaktformular können Sie keinen Antrag auf Baulastenauskunft stellen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Online Dienstleistung des Serviceportal des Landkreises. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Das Kontaktformular ist ausschließlich für Fragen zu der Dienstleistung vorgesehen.

    Wichtig: Über das Kontaktformular können Sie keinen Antrag auf Baulastenauskunft stellen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Online Dienstleistung des Serviceportal des Landkreises. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Das Kontaktformular ist ausschließlich für Fragen zu der Dienstleistung vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Abstandsbaulast, Wegebaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)