Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft

    Allgemeine Informationen

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.



    Allgemeine Informationen

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.



    Online-Dienst

    Baulastenauskunft, Antrag

    ID: L100040_544476610

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-41650

    Fax: +49 511 168-41648

    E-Mail: bsb@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    ÖPNV 3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 13, 17 (Aegidientorplatz) 120 (Friedrichswall/Culemannstraße)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    61.35 - Bereich Bauordnung Baulasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten: Mo: 10:00 – 12:00 Uhr Mi: 14:00 – 16:00 Uhr Do: 10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-31030

    Telefon Festnetz: +49 511 168-48493

    E-Mail: baulasten@hannover-stadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft

    Wird die Baulastenauskunft für oder in Auftrag eines Dritten beantragt, wird zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.

    Wird die Baulastenauskunft für oder in Auftrag eines Dritten beantragt, wird zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft

    Sobald Ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen ist, kann die Bearbeitung erfolgen. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, werden Sie von uns frühestmöglich benachrichtigt.

    Sobald Ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen ist, kann die Bearbeitung erfolgen. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, werden Sie von uns frühestmöglich benachrichtigt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet

    Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kosten 30€ pro Flurstück. Auch wenn keine Eintragungen zu den/dem angefragten Flurstück(en) im Baulastenverzeichnis bestehen.

    Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kosten 30€ pro Flurstück. Auch wenn keine Eintragungen zu den/dem angefragten Flurstück(en) im Baulastenverzeichnis bestehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)