Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Online-Dienst
Baulastenauskunft, Antrag
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
61.35 - Bereich Bauordnung Baulasten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Mo: 10:00 – 12:00 Uhr Mi: 14:00 – 16:00 Uhr Do: 10:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-31030
Telefon Festnetz: +49 511 168-48493
E-Mail: baulasten@hannover-stadt.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft
Wird die Baulastenauskunft für oder in Auftrag eines Dritten beantragt, wird zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.
Wird die Baulastenauskunft für oder in Auftrag eines Dritten beantragt, wird zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft
Sobald Ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen ist, kann die Bearbeitung erfolgen. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, werden Sie von uns frühestmöglich benachrichtigt.
Sobald Ihr Antrag vollständig bei uns eingegangen ist, kann die Bearbeitung erfolgen. Sollten Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, werden Sie von uns frühestmöglich benachrichtigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.
Kosten
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet
Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kosten 30€ pro Flurstück. Auch wenn keine Eintragungen zu den/dem angefragten Flurstück(en) im Baulastenverzeichnis bestehen.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis kosten 30€ pro Flurstück. Auch wenn keine Eintragungen zu den/dem angefragten Flurstück(en) im Baulastenverzeichnis bestehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Baulastenauskunft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023
Stichwörter
Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis