Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Alle Baulasten im Gebiet des Landkreises Helmstedt sind und werden im Baulastenverzeichnis des Landkreises Helmstedt eingetragen.
Ausgenommen hiervon ist der Bereich der Stadt Helmstedt. Diese führt für das Stadtgebiet ein eigenes Baulastenverzeichnis.
Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, kann einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Online-Dienst
Baulastenauskünfte
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
63.211 - Baulasten, Wohnungsbauförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Walewski
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Ein berechtigtes Interesse können z.B. Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten oder der bzw. die Bevollmächtigte (hierbei ist ein entsprechender Nachweis erforderlich) haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsische Bauordnung
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
§ 81 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
Verfahrensablauf
Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen.
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können schriftlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Der Antrag kann formlos, mithilfe des auf dieser Seite hinterlegten Vordrucks oder online erfolgen. Wichtig sind die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück, die Angabe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mit Rechnungsanschrift sowie die Angabe des berechtigten Interesses ggf. mit entsprechendem Nachweis.
Die Rechnung und Auskunft, ggf. mit Kopie der Baulast und Lageplan, erhalten Sie in der Regel schriftlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Bis zu drei Wochen.
Kosten
Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
30,00 EUR je Flurstück für die Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis bzw. für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß Nr. 9.3 und 9.4 der Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung BauGO).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO).
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023
Stichwörter
Wegebaulast, Vereinigungsbaulast, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis