Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Alle Baulasten im Gebiet des Landkreises Helmstedt sind und werden im Baulastenverzeichnis des Landkreises Helmstedt eingetragen.

    Ausgenommen hiervon ist der Bereich der Stadt Helmstedt. Diese führt für das Stadtgebiet ein eigenes Baulastenverzeichnis.

    Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, kann einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.



    Online-Dienst

    Baulastenauskünfte

    ID: L100040_511321460

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

    Ansprechpartner

    63.211 - Baulasten, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-2603

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Ein berechtigtes Interesse können z.B. Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten oder der bzw. die Bevollmächtigte (hierbei ist ein entsprechender Nachweis erforderlich) haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    § 81 Absatz 5 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können schriftlich, per E-Mail oder online beantragt werden. Der Antrag kann formlos, mithilfe des auf dieser Seite hinterlegten Vordrucks oder online erfolgen. Wichtig sind die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück, die Angabe der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mit Rechnungsanschrift sowie die Angabe des berechtigten Interesses ggf. mit entsprechendem Nachweis.

    Die Rechnung und Auskunft, ggf. mit Kopie der Baulast und Lageplan, erhalten Sie in der Regel schriftlich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Bis zu drei Wochen.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    30,00 EUR je Flurstück für die Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis bzw. für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß Nr. 9.3 und 9.4 der Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung BauGO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Elektronische Kommunikation:

    Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wegebaulast, Vereinigungsbaulast, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English