Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Allgemeine Informationen

    Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).



    Allgemeine Informationen

    Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).



    Online-Dienst

    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
    Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover

    Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
    Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover

    Ansprechpartner

    32.08 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Direkt zur Onlineterminvergabe Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für alle 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover. Einwohner*innen Hannovers wenden sich bitte an die Stadt Hannover. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    ·       gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

    ·       aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    ·       Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    ·       Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    ·       Führungszeugnis der Belegart "0" (bekannt als Behördenführungszeugnis), wird bei jeder Neuerteilung verlangt.

    ·       Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    ·       Ärztliches Gutachten gem. § 11 (9) Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    ·       Augenärztliches Gutachten gem. § 12 (6) Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

    ·       bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen (Leistungstest/Reaktionstest, nicht älter als ein Jahr)

    · gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

    · aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    · Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    · Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    · Führungszeugnis der Belegart "0" (bekannt als Behördenführungszeugnis), wird bei jeder Neuerteilung verlangt.

    · Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    · Ärztliches Gutachten gem. § 11 (9) Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    · Augenärztliches Gutachten gem. § 12 (6) Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

    · bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen (Leistungstest/Reaktionstest, nicht älter als ein Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausschließlich per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de oder per Post einreichen.

    Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausschließlich per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de oder per Post einreichen.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Uetze: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Führerschein, Führerschein Neuerteilung, Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation