Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).
Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover
Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover
Ansprechpartner
32.08 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621744
E-Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.de
E-Mail: fahrerkarten@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
· gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
· aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
· Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
· Führungszeugnis der Belegart "0" (bekannt als Behördenführungszeugnis), wird bei jeder Neuerteilung verlangt.
· Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
· Ärztliches Gutachten gem. § 11 (9) Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
· Augenärztliches Gutachten gem. § 12 (6) Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
· bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen (Leistungstest/Reaktionstest, nicht älter als ein Jahr)
· gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
· aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
· Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
· Führungszeugnis der Belegart "0" (bekannt als Behördenführungszeugnis), wird bei jeder Neuerteilung verlangt.
· Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
· Ärztliches Gutachten gem. § 11 (9) Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
· Augenärztliches Gutachten gem. § 12 (6) Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
· bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen (Leistungstest/Reaktionstest, nicht älter als ein Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausschließlich per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de oder per Post einreichen.
Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausschließlich per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de oder per Post einreichen.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Springe: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Führerschein, Führerschein Neuerteilung, Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis
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