Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Allgemeine Informationen

    Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).



    Allgemeine Informationen

    Ihnen wurde durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet (Bei Fahrverboten wenden Sie sich bitte an die vollstreckende Bußgeldbehörde).



    Online-Dienste

    Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100040_603700292

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2025

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kontaktformular für Fahrerlaubnisangelegenheiten

    ID: L100040_530642974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
    Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover

    Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover.
    Einwohner*innen der Stadt Hannover wenden sich bitte an die Landeshauptstadt Hannover

    Ansprechpartner

    32.24 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten 1 (Bereich Neuerteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61621744

    E-Mail: neuerteilung@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für alle 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover. Einwohner*innen Hannovers wenden sich bitte an die Stadt Hannover. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2025

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    ·       gültiges Ausweisdokument oder alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    ·       aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    ·       Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    ·       Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)

    ·       Führungszeugnis nach §30 Abs. 5 Satz 1 BZRG (Belegart OB), zu beantragen bei Ihrer zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung

    ·       Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    ·       Ärztliches Gutachten im ORIGINAL gem. § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV, nicht älter als ein Jahr

    Augenärztliches Gutachten im ORIGINAL gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV, nicht älter als zwei Jahre

    ·       bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich 

    Ärztliche Bescheinigung über eine arbeits- oder betriebsmedizinische Untersuchung (Reaktions- bzw. Leistungstest) im ORIGINAL gem. § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV, nicht älter als ein Jahr

    · gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

    · aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    · Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

    · Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    · Führungszeugnis der Belegart "0" (bekannt als Behördenführungszeugnis), wird bei jeder Neuerteilung verlangt.

    · Karteikartenabschrift+Akte der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt bzw. entzogen hat (sofern es sich nicht um die Region Hannover handelt)

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    · Ärztliches Gutachten gem. § 11 (9) Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)

    · Augenärztliches Gutachten gem. § 12 (6) Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

    · bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen (Leistungstest/Reaktionstest, nicht älter als ein Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis entweder per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de, per Post oder online einreichen.

    Die Onlinebeantragung der Neuerteilung ist hier möglich.

    Sie können Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausschließlich per E-Mail unter neuerteilung@region-hannover.de oder per Post einreichen.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Burgdorf: Fahrerlaubnis Neuerteilung / Wiedererteilung

    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein Neuerteilung, Führerschein, Entzug, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Fahrerlaubnis, Wiedererteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation