eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Hinweise für Sehnde: eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet, sind in Sehnde mit Hauptwohnung gemeldet und benötigen eine eID-Karte zur Nutzung von Online-Angeboten.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten - unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Online-Dienst
eID-Karte beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort wo die Hauptwohnung ist.
Hinweise für Sehnde: eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Ihre eID-Karte können Sie im Bürgerbüro Sehnde beantragen.
Ansprechpartner
Für Sehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Hinweise für Sehnde: eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Für die Beantragung der eID-Karte müssen Sie persönlich zu uns kommen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Das Ausfüllen eines Antrages ist nicht nötig. Alle Daten werden direkt am Bedienplatz erfasst.
Sie können die eID-Karte nicht direkt mitnehmen, da diese in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Nach Fertigstellung können Sie Ihre eID-Karte im Bürgerbüro abholen, in dem Sie diese beantragt haben. Für die Abholung benötigen wir Ihr Ausweisdokument. Sie können jemanden für die Abholung bevollmächtigen. Der*Die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht den eigenen Ausweis.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
Hinweise (Besonderheiten)
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Tag und Ort der Geburt,
5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden,
6.Staatsangehörigkeit,
7.Ordensname, Künstlername,
8.Dokumentenart und
9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.
Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 23.05.2023
Stichwörter
elektronischer Identitätsnachweis, Chipkarte, Online-Ausweisfunktion, elektronische Identifizierung, eID, Online-Ausweis