Wattführergenehmigung Erweiterung

    Bestehende Wattführergenehmigung erweitern

    Wenn Sie als zugelassene Wattführerin oder zugelassener Wattführer auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.

    Die Genehmigung bezieht sich auf festgelegte Wattgebiete bzw. Wattstrecken. Wenn Sie auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

    Die Erweiterung Ihrer Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt. Das Prüfungsgespräch ist auf die Ortskenntnisse in Bezug auf die zusätzlichen Gebiete und Strecken beschränkt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Wattführergenehmigung

    ID: L100040_570598892

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer"

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstr. 1

    26382 Wilhelmshaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 911-0

    E-Mail: poststelle@nlpvw.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    Nationalpark Wattenmeer

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Erweiterung der Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen Erweiterungen oder die Versagung einer Erweiterung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer", Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der zusätzlichen Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten, und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Die Erweiterung um zusätzliche Gebiete oder Strecken ist keine neue Genehmigung mit eigener Geltungsdauer, sondern erfolgt im Rahmen der bestehenden Genehmigung.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Werktage (Die Erteilung der Erweiterung Ihrer Genehmigung erfolgt nach erfolgreich bestandenem Prüfungsgespräch und der Vollständig-keit der Nachweise und Unterlagen.)

    Kosten

    Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zusätzlich genehmigten Gebie-te/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teil-nahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 100/150 EUR enthalten.: Gebühr ab 150.00 EUR bis 225.00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Wattwanderung, Wattführerschein, Naturschutz, Nationalpark Wattenmeer, Wattführerausweis, Umweltschutz, Niedersächsisches Wattenmeer, Wattführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English