Wattführergenehmigung Verlängerung

    Bestehende Wattführergenehmigung verlängern

    Wenn die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung für Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer endet und Sie auch zukünftig Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung.

    Beschreibung

    Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Wattführergenehmigung

    ID: L100040_570598892

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2024 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. 

    Ansprechpartner

    Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstr. 1

    26382 Wilhelmshaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 911-0

    E-Mail: poststelle@nlpvw.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    Nationalpark Wattenmeer

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 12.07.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

        • Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
        • Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
        • aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
        • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Werktage (Die Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.)

    Kosten

    Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.: Gebühr ab 100.0 EUR bis 200.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Naturschutz, Wattführerschein, Niedersächsisches Wattenmeer, Wattführung, Umweltschutz, Wattwanderung, Wattführerausweis, Nationalpark Wattenmeer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)