Bestehende Wattführergenehmigung verlängern
Wenn die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung für Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer endet und Sie auch zukünftig Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung.
Beschreibung
Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.
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Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Wattführergenehmigung
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Zuständigkeit
Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Ansprechpartner
Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 911-0
Internet
Stichwörter
Nationalpark Wattenmeer
erforderliche Unterlagen
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- Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
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- Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
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- aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
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Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Werktage (Die Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.)
Kosten
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.: Gebühr ab 100.0 EUR bis 200.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.02.2023
Stichwörter
Naturschutz, Wattführerschein, Niedersächsisches Wattenmeer, Wattführung, Umweltschutz, Wattwanderung, Wattführerausweis, Nationalpark Wattenmeer