Wattführergenehmigung erstmalig beantragen
Wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.
Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Wattführergenehmigung
Beschreibung
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Zuständigkeit
Zuständig ist die Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer".
Ansprechpartner
Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer"
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 911-0
Internet
Stichwörter
Nationalpark Wattenmeer
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, nicht älter als zwei Jahre (oder gleichwertige Kenntnisse)
- Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (oder Nachweis über gleichwertige Leistung)
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
- aktuelles Passfoto zur Erstellung eines Wattführerausweises
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen erfolgreich ein Prüfungsgespräch bestehen, das als Einzelgespräch stattfindet und rund 120 Minuten dauert. Hierbei wird festgestellt, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften durchführen zu können, und die erforderlichen Ortskenntnisse zu den betreffenden Wattgebieten und Strecken besitzen.
- Zudem müssen Sie volljährig und zuverlässig sein, und der Erteilung einer Genehmigung dürfen keine Belange der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.
- Zusätzlich bedarf es noch weiterer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Genehmigungen oder die Versagung einer Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer", Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der betreffenden Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Werktage (Die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach erfolgreich bestande-nem Prüfungsgespräch und der Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.)
Kosten
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teilnahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 300/400 Euro enthalten.: Gebühr ab 400.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Durchführung einer Wattführung ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 NWattFVO dar.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.02.2023
Stichwörter
Nationalpark Wattenmeer, Wattwanderung, Wattführerschein, Wattführung, Wattführerausweis, Niedersächsisches Wattenmeer, Umweltschutz, Naturschutz