Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
    99089068169000

    Sprengstoff: verantwortliche Personen anzeigen

    Wenn Sie eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

    ID: L100040_559152265

    Beschreibung

    Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2024
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen: LBEG

    Für alle anderen Betriebe: Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

    Hinweis: Das Gewerbeaufsichtsamt Celle ist in Angelegenheiten des Sprengstoffrechts außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg zuständig; das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück ist außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Alle anderen Gewerbeaufsichtsämter nehmen die Zuständigkeit im Sprengstoffrecht in ihrem eigenen Aufsichtsgebiet wahr.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2
    30655 Hannover

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2011
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Werder 9
    29221 Celle

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Als verantwortliche Person kann nur die Inhaberin / der Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes bestellt werden. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Verantwortliche Person nach Sprengstoffrecht, Mitteilung einer verantwortlichen Person, Verantwortliche Person, §19 Sprengstoffgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024