Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

    Beschreibung

    Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden. Im Anschluss ist umgehend eine neue Betriebsleitung zu benennen. Die Betriebsleitung kann durch den Inhaber oder die Inhaberin des Betriebes oder eine angestellte Person wahrgenommen werden, die hierzu über die fachlichen Voraussetzungen verfügt. Der erforderliche Befähigungsnachweis für die fachlich-technische Leitung des Betriebs kann sowohl durch einen Meisterbrief für das auszuübende Handwerk oder ein mit ihm verwandtes Handwerk erbracht werden als auch durch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.

    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem

    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.

    Online-Dienst

    Online-Portal der Handwerkskammern

    ID: L100040_537956738

    Beschreibung

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 6

    21335 Lüneburg

    Hausanschrift

    Burgplatz 2+2a

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 1201-0

    Fax: 04131 712-201

    Telefon Festnetz: 04131 712-0

    Fax: 0531 1201-333

    E-Mail: info@hwk-bls.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Betriebsleitung scheidet aus dem Betrieb aus, wechselt die Betriebsstätte oder tritt in ihrer Funktion zurück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über das Ausscheiden oder den Wechsel der Betriebsleitung.
    • Die Meldung können Sie vornehmen als Inhaber oder Inhaberin des zulassungspflichtigen Betriebes sowie als angestellte Betriebsleitung.  
    • Zur Aufrechterhaltung des Betriebes müssen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle der neuen Betriebsleitung bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Fristen

    Die Abmeldung der Betriebsleitung muss vor dem Wechsel beziehungsweise dem Ausscheiden gemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 27.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Handwerksrolle: Eintragung - zulassungspflichtiges Gewerbe, Handwerkerrolle, Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English