Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

    Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

    Wer Personen in Heimarbeit beschäftigt, muss eine Liste führen, in die alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, aufgenommen sind.

    Beschreibung

    Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:

    • den Namen der Person, 
    • die Adressdaten der Arbeitsstätte, 
    • die Art der Beschäftigung und 
    • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben. 

    Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln. 
    Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

    Online-Dienst

    Heimarbeitsanzeige

    ID: L100040_494517459

    Beschreibung

    Hier melden Sie Heimarbeitende der zuständigen Stelle. Dies können Sie sowohl durch Hochladen der Heimarbeitsliste erledigen, wie auch durch Eintragen aller Personen in einem Vorgang. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die erstmalige Beschäftigung von Heimarbeitenden nach dem Heimarbeitsgesetz mitzuteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2023 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Heimarbeitsliste

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja

    Schriftform erforderlich:  ja

    Formlose Antragsstellung möglich:

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Heimarbeitsliste können Sie  postalisch, per E-Mail oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden. 

    schriftlicher Ablauf:

    • Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
    • Sie müssen drei Kopien der postalischen Anzeige an das Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
    • Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
    • Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
    • Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.

    Online Ablauf:

    • Sie melden sich im Online-Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
    • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
    • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

    Fristen

    Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: 

    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06):  bis zum 31.07 des Kalenderjahres
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 06.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Arbeitnehmerschutz, Listenführung, Arbeitsschutz, Heimarbeitsliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)