Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

    Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen

    Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit beschäftigen? Hier können Sie die erforderliche Vorab-Meldung an die Behörde übermitteln.

    Beschreibung

    Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind. Unter Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern. Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

    Online-Dienst

    Heimarbeitsanzeige

    ID: L100040_494517459

    Beschreibung

    Hier melden Sie Heimarbeitende der zuständigen Stelle. Dies können Sie sowohl durch Hochladen der Heimarbeitsliste erledigen, wie auch durch Eintragen aller Personen in einem Vorgang. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die erstmalige Beschäftigung von Heimarbeitenden nach dem Heimarbeitsgesetz mitzuteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.

    schriftlicher Ablauf:

    • Sie erstellen eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensname, Anschrift, Sitz des Unternehmens und die Art der Beschäftigung angeben.
    • Sie müssen die postalische Anzeige an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
    • Nach Eingang der Anzeige überprüft die Behörde Ihre Anzeige.
    • In der Regel sind Sie damit ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und es bedarf keiner weiteren Handlungen von Ihnen. Sie erhalten auch keine Empfangsbestätigung
    • Sie werden nur dann kontaktiert, wenn es Rückfragen gibt oder eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.

    Online Ablauf:

    • Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
    • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die An-zeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
    • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

    Fristen

    Die Anzeige muss vor Vergabe der Heimarbeit bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Dieser wird auch bald in Niedersachsen verfügbar sein.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Heimarbeitsanzeige, Heimarbeit, Erstanmeldung, Heimarbeitserstanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English