Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen GebietOnline erledigen

    Ausstellen einer Eheurkunde

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Online-Dienst

    Eheurkunde | beglaubigte Abschrift Eheregister

    ID: L100040_414317791

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Urkunde aus dem Eheregister beantragen (Eheurkunde Standard (DIN A4), Beglaubigte Abschrift Eheregister, mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister (International)), sofern die Eheschließung in Langenhagen oder einer der ehemaligen selbständigen Gemeinden Kaltenweide, Godshorn, Engelbostel, Vinnhorst oder deren Ortsteilen erfolgt ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Ansprechpartner

    Für Langenhagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
    • Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    Diverse (kommunalabhängig)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.

    Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Hinweise für Langenhagen: Ausstellen einer Eheurkunde

    Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.

    Schriftlich beantragen

    Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Heiratsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird per Vorkasse erhoben.

    Persönlich beantragen

    Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Abgabe 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ausländische Heirat, Ausstellung Eheurkunde, ausländische Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Eheurkunde, Heirat im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de