Ausstellen einer Eheurkunde
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Beschreibung
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Hinweise für Burgwedel: Ausstellen einer Eheurkunde
Benötigen Sie eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, dann füllen Sie einfach das unten folgende Formular aus, oder schreiben uns eine Mail an standesamt@burgwedel.de .
Mit der Online-Anwendung können Sie Urkunden für/über sich selbst oder für/über Verwandte in direkter Linie (Eltern, Kinder) beantragen. Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen möchten, nehmen Sie vorab telefonisch Kontakt mit uns auf.
Online-Dienste
Anforderung Eheurkunde - Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anforderung Geburtsurkunde - Online
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde - Online
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anforderung Sterbeurkunde - Online
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Ansprechpartner
Für Burgwedel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
Diverse (kommunalabhängig)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
- § 61-66 Personenstandsgesetz PStG (Benutzung)
- § 5 Abs. 5 PStG (Fristen)
- § 48 PStG - Berichtigung auf Anordnung des Gerichts
- § 50 PStG - Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte
Hinweise für Burgwedel: Ausstellen einer Eheurkunde
- Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Fristen
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Abgabe 15.00 EUR
Hinweise für Burgwedel: Ausstellen einer Eheurkunde
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 €. Für jedes weitere Exemplar der Urkunde ist, bei gleichzeitiger Beantragung, eine Gebühr von 7,50 € zu erheben.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Die Verschickung der Urkunden erfolgt nach dem von der Amtskasse bestätigten Zahlungseingang.
Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Gebühr bar oder per EC-Kartenzahlung.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Ausstellen einer Eheurkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023
Stichwörter
ausländische Heirat, Ausstellung Eheurkunde, ausländische Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Eheurkunde, Heirat im Ausland