Liegenschaftskataster Einsicht gewährenOnline erledigen

    Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

    Jeder beantragenden Person wird durch das zuständige Katasteramt oder durch niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu Flurstücken, Flächengrößen, Grenzlängen, Gebäuden u. a. gegeben.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsinformationen der Katasterverwaltung geführt.

    Diese Liegenschaftsinformationen umfassen:

    • Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flächengrößen, Grenzlängen, Grenzabstände,
    • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
    • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
    • Bauwerke, Gewässer,
    • ausgewählte topografische Informationen,
    • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u. ä.),
    • Bezeichnungen von Straßen,
    • Ergebnisse der Bodenschätzung.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei einem zuständigen Katasteramt vor Ort oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) Auskunft über die vorgenannten Punkte zu erhalten. Es handelt sich um eine rein visuelle Informationsbeschaffung ohne jegliche (analoge) Auszüge oder beigefügtes Kartenmaterial.

    Online-Dienst

    Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

    ID: L100040_502203409

    Beschreibung

    Einsicht Lika LGLN

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und -partnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI), die in Niedersachsen zugelassen sind.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Northeim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 15

    37154 Northeim

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 965-0

    Fax: 05551 965-200

    E-Mail: Katasteramt-NOM@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine Voraussetzungen - jeder Person wird eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster gewährt, sowohl beim zuständigen Katasteramt vor Ort als auch bei  Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI).

    Eigentumsdaten werden aus Datenschutzgründen nur Personen mitgeteilt, die ein berechtigtes Interesse haben. In diesem Fall ist aus Dokumentationsgründen ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Bei einem Termin bzw. Besuch im Kundencenter des zuständigen Katasteramtes oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) kann gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter die Einsicht in das Liegenschaftskataster vorgenommen werden. Es werden dabei keine Bildaufnahmen gestattet.

    Gegen Gebühr kann zusätzlich ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster erworben werden (Leistung: Auszug aus dem Liegenschaftskataster).

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft erfolgt während der Geschäftszeiten des Katasteramtes oder der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) ohne Termin.

    Eine Auskunft außerhalb der Geschäftszeiten kann nach Vereinbarung erfolgen.

    Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster findet im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters statt, sodass die Leistung direkt erfolgt.

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Zahlungsweise: Überweisung

    Bemerkung:

    Regelmäßig werden geringfügige Auskünfte kostenfrei erteilt, wenn der Aufwand für die Auskunft eine halbe Arbeitsstunde unterschreitet. Bei Überschreiten der Grenze von einer halben Stunde werden Kosten für die Auskunft nach Arbeitsaufwand, bzw. -zeit berechnet.

    Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Die Kostenordnung ist sowohl für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) als auch für die niedersächsischen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) rechtlich verbindlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster Einsicht gewähren, Geobasisdaten, Einsicht Lika gewähren, Katasteramt, Lika, Flurstücksnummer, Vermessungszahlenwerk, Liegenschaftsbeschreibung, Vermessungsauskunft, Grundstück, Flächengröße, Liegenschaftskataster, Auskunft Liegenschaftskataster, Vermessung, Grundstücke, Liegenschaftskarte, Liegenschaftsauskunft, Kataster, Katasterkarten, Katasterauskunft, LGLN, Einsicht ins Liegenschaftskataster gewähren, Flurstücke, Grenzlängen, Eigentümer, Karteneinsicht, Liegenschaft, Einsicht Lika, ÖbVI

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de