Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Online-Dienste

    Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines / einer Grabmals/Liegeplatte/Grabeinfassung

    ID: L100040_510445655

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bestattungsantrag

    ID: L100040_510340168

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Gemeinde Delligsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    31073 Delligsen

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. und Di. zusätzlich 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Do. zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch und Freitag Nachmittag geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05187 9415

    Fax: 05187 9415-88

    E-Mail: gemeinde@delligsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2023

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

    Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024