Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Es besteht die Möglichkeit, ein vorhandenes Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf den städtischen Friedhöfen, Waldfriedhof Ofenerdiek und Parkfriedhof Bümmerstede, auf eine andere Person zu übertragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtgrünpflege und Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-oldenburg.de
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Bei einer Übertragung des Nutzungsrechtes zwischen lebenden Personen ist das Einverständnis der bisherigen nutzungsberechtigten Person maßgebliche Voraussetzung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Es gilt die Friedhofssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Oldenburg (Oldb).
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag online ein.
- Die Friedhofsverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.
Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie die Mitteilung und einen Grabschein von der Friedhofsverwaltung.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Die Gebühren fallen unterschiedlich aus.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit Pilotkommune. am 17.08.2022
Stichwörter
Bestattung, Friedhof, Grabstelle, Tod, Grab, Todesfall