Berufsregister für Steuerberater LöschungOnline erledigen

    Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft

    Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

    Beschreibung

    Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.

    Online-Dienste

    Verzicht auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

    ID: L100040_528728426

    Beschreibung

    Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie den Verzicht auf Anerkennung erklären.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in

    ID: L100040_528728423

    Beschreibung

    Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären. Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

    Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 26.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuerberater, Erlöschen Bestellung Steuerberater, Löschung Berufsregister, Steuerberaterin, Steuerberaterinnen, Erlöschen Steuerberater Verzicht, Verzichtserklärung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de