Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Beschreibung
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Online-Dienst
Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag (Original)
Formulare
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Kosten
Gebühr 155.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 14.12.2022
Stichwörter
Steuerberatung, Steuerbevollmächtigter, Praxistreuhänder, Steuerberater, Steuerkanzlei, Steuerberaterin, Bestellung Praxistreuhänder