Niederlassungserlaubnis Erteilung für eine selbständige TätigkeitOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen

    Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit können Sie nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

    Beschreibung

    Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbständigen (unternehmerischen) Tätigkeit kann Ihnen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn

    • Sie Ihre Geschäftsidee erfolgreich verwirklicht haben und
    • der Lebensunterhalt für Sie und Ihre Familienangehörigen gesichert ist.

    Der Kreis der Familienangehörigen, auf die abzustellen ist, wird durch das Merkmal der familiären Gemeinschaft und die Unterhaltspflicht definiert.

    Zur Beurteilung, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde, können weitere Behörden beteiligt werden.

    Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    Grundsätzlich können Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist und die daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

    ID: L100040_543292431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Studierende und Fachkräfte

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.33.5 - Fachkräfte und Studierende

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 16832337

    E-Mail: abh-fus@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörigen: Sie sind zum Studium, zur Ausbildung oder als Fachkraft zur Erwerbstätigkeit in Deutschland? Dann bearbeitet das Team Studierende und Fachkräfte Ihre Anliegen.

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz
    • Nachweis über die erfolgreiche Verwirklichung der ursprünglichen Geschäftsidee (Unterlagen, die eine nachvollziehbare Beurteilung des bisherigen Geschäftsergebnisses erlauben)
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Mietvertrag)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
    • Nachweis über die Altersvorsorge

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    • Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug der letzten Überweisung)
    • Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
      Sofern Ihnen der aktuelle/letzte Einkommenssteuerbescheid noch nicht vorliegt:
      • Nachweis über die Abgabe der Einkommenssteuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt
      • Komplette Kopie dieser Einkommenssteuererklärung
      • Vorlage einer genauen Steuerberechnung (ggf. vom Steuerberater).
    • Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie (Krankenversicherung, auch eine private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie Pflegeversicherung).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für eine unternehmerische selbständige Tätigkeit (keine freiberufliche).
    • Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a Aufenthaltsgesetz für eine selbständige, unternehmerische Tätigkeit erteilt.
    • Sie sind in der Lage, mit dem Einkommen aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit den Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) für sich (und Ihre Familie) selbständig also ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen - zu sichern (Einkünfte Ihrer Familienangehörigen oder Gewinne aus Kapital-Vermögen können nicht berücksichtigt werden).
    • Sie können eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.
    • Ihrem Aufenthalt in Deutschland stehen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen (Sie sind straffrei).

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
    • Sie leben seit 3 Jahren mit einer nach 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
    • Sie sind seit 3 Jahren selbständig tätig.
    • Die selbständige Tätigkeit lässt auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten.
    • Ihr Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert.
    • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

    Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

    Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

    Fristen

    Dauer (bei Spanne): 6 bis 8

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

    Kosten

    Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.: Gebühr 124.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 124 Euro.

    Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wenn Sie freiberuflich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz tätig sind, kann Ihnen die Niederlassungserlaubnis erst nach 5 Jahren erteilt werden. Es gelten dann auch andere Voraussetzungen.
    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Eine Niederlassungserlaubnis kann bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlöschen, wenn dieser Auslandsaufenthalt zuvor nicht mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurde.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport am 25.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einwanderung, Wissenschaftler/in, Beschäftigung, Absolventen deutscher Hochschulen, Job, Entfristung, Hochschulausbildung, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel, Unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, Arbeit, Daueraufenthaltsrecht, Selbstständige Tätigkeit, Akademiker/in, Hochschulabschluss, Universitätsabschluss, Angemessene Altersvorsorge, Niederlassungserlaubnis, Selbständigkeit, Gesellschafts-Geschäftsführer, Forscher/in, Aufenthaltsrecht, Unternehmensgründer, Beruf, Einzelunternehmer, Erwerbstätigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de