• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle § 8 HwO Erteilung

Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.

Beschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.

Das gilt auch, wenn 

  • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
  • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. 

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Ausnahmegründe können unter anderem sein: 

  • fortgeschrittenes Alter, 
  • familiäre Situationen, 
  • schwere Krankheit oder Behinderung, 
  • Vorliegen anderer Prüfungen,
  • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen. 

Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind. 

Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
 

Online-Dienst

Online-Portal der Handwerkskammern

ID: L100040_537956738

Beschreibung

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 14.02.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eintrag in die Handwerksrolle
  • Nachweise für den Ausnahmegrund
  • Nachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind

Voraussetzungen

  • Die Meisterprüfung muss eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen.  
  • Sie müssen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks verfügen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung gilt in Niedersachsen der Klageweg, da kein verwaltungsrechtliches Vorverfahren mehr vorgesehen ist.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung sowie auf Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer stellen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten. Im Einzelnen ergeben sich folgende Verfahrensschritte:

1.         Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung sowie zur Eintragung in die Handwerksrolle herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
  • Alternativ ist eine Online-Antragstellung über Verwaltungsportale möglich.

2.  Durchführung des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

Im Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Vorliegen eines Ausnahmegrundes (Grund, weshalb das Ablegen einer Meisterprüfung als unbillige Härte erscheint, so etwa familiäre Gründe, fortgeschrittenes Alter oder eine besondere Gelegenheit zur Betriebsübernahme)
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten (der Umfang des Nachweises hängt von der Vorqualifikation und davon ab, ob die Ausnahmebewilligung für das gesamte Handwerk beantragt wird oder nur für einen Teilbereich).

3.         Entscheidung über Antrag

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt. Auf dieser Grundlage kann sodann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Die Ausnahmebewilligung kann unbefristet oder befristet erteilt werden. Eine Befristung erfolgt insbesondere dann, wenn mit der Erteilung die Auflage verbunden wird, innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Meisterprüfung abzulegen.

4.         Handwerksrolleneintragung

Auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung kann die Handwerksrolleneintragung vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).

Fristen

Ein zulassungspflichtiges Handwerk können Sie erst ausüben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Ausnahmebewilligung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 21.11.2022

Version

Technisch erstellt am 30.11.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Befristete Ausnahmebewilligung, Befähigungsnachweis, Handwerk, Ausnahmebewilligung, Meisterprüfung, Ausnahmegrund, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, Eintragung Handwerksrolle, Handwerksregister, Handwerkskammer, Handwerkerregister

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024