• Pattensen (Landkreis Region Hannover, Niedersachsen)
Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim LAVES.

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim LAVES.

Online-Dienst

Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen ausstellen

ID: L100040_480934229

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. Betriebe der Weinwirtschaft können über den Online-Dienst Weinbau Weinbegleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

Version

Technisch erstellt am 09.12.2022

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

Fax: 0441 570 26-179

E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

beträgt über 70 Kilometer.

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

beträgt über 70 Kilometer.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

In Niedersachsen reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post einreichen:

  • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

In Niedersachsen reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post einreichen:

  • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Fristen

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

Kosten

Bei der Verwendung des elektronischen Weinbegleitdokumentverfahrens (eWeinBV) fallen keine Kosten an.: Gebühr ab 0,00 EUR bis 33,00 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Bei der Verwendung des elektronischen Weinbegleitdokumentverfahrens (eWeinBV) fallen keine Kosten an.: Gebühr ab 0,00 EUR bis 33,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19.08.2022

Version

Technisch erstellt am 23.11.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Weintransporte, Beförderung von Weinbauerzeugnissen, Wein, Weinanbau, Traubenmost, Spedition, Weinüberwachung, Weinbegleitdokument, Begleitdokument, Weinbau, Weinkontrolle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024