Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

    Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen ausstellen

    ID: L100040_480934229

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. Betriebe der Weinwirtschaft können über den Online-Dienst Weinbau Weinbegleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postanschrift

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 19.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Weintransporte, Beförderung von Weinbauerzeugnissen, Weinbegleitdokument, Weinkontrolle, Weinanbau, Weinbau, Spedition, Begleitdokument, Weinüberwachung, Traubenmost, Wein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)